Hinweisgeber / Whistleblower
Unser Unternehmen hat eine interne Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet. An diese Meldestelle können sich natürliche Personen („Whistleblower“) wenden, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße bei unserem oder durch unser Unternehmen erlangt haben und diese melden oder offenlegen wollen.
Wir haben mit dieser Aufgabe die HDT Hanseatic Data Trust GmbH betraut. Diese hat eine interne Meldestelle, eingerichtet und betreibt diese, damit sich darüber hinweisgebende Personen telefonisch an uns wenden können.
Die kostenlose Telefonnummer lautet: 0800 2122120
Bei der Nutzung der Whistleblower-Hotline wird die Anrufnummer unterdrückt und nicht angezeigt. Die Nummer ist werktags zwischen 8:30 Uhr und 16:30 Uhr erreichbar.
Bitte beachten Sie:
Die Whistleblower-Hotline ist nur für die anonyme Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- oder Regelverstöße gedacht. Nicht hierher gehören allgemeine Anliegen von Kunden oder Vertragspartnern. Bitte schicken Sie uns bei solchen Themen eine E-Mail an die folgende Adresse: info[at]gartenland.com.
Hinweise:
Zu der internen Meldestelle gibt es noch die folgenden wichtigen Informationen:
- Wer kann sich an die interne Meldestelle wenden?
Die interne Meldestelle steht nicht nur unseren Beschäftigten und uns überlassenen Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern zur Verfügung, sondern auch externen natürlichen Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit unserem Unternehmen in Kontakt stehen, z. B. Lieferanten, Dienstleister oder Auftragnehmer. - Welche Verstöße können über die Whistleblower-Hotline gemeldet werden?
Die interne Meldestelle ist für die Meldung von Informationen über Verstöße eingerichtet, die die folgenden Bereiche erfassen:- Verstöße gegen Strafvorschriften, wie z. B. das StGB undjede Strafnorm nach deutschem Recht
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, wenn die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Hierunter fallen unter anderem alle Regelungen, die den Arbeitsschutz, den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten zum Gegenstand haben, z. B. Arbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Mindestlohngesetz, Ladenschlussgesetz und Berufsbildungsgesetz.
- alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, z. B. Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität, Verkehrssicherheit, Vorgaben zur Sicherheit im Straßen- und im Seeverkehr, Vorgaben zur zivilen Luftverkehrssicherheit, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organe, Regelungen der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes, Steuerrecht der Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften, Regelungen zur Datenschutzgrundverordnung, Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften, Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts etc.
- Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen
Der gesamte Anwendungsbereich findet sich in § 2 Hinweisgeberschutzgesetz.
- Wie wird die Vertraulichkeit gewährleistet?
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 8 Hinweisgeberschutzgesetz) wahrt die interne Meldestelle die Vertraulichkeit der Identität sowohl der hinweisgebenden Person als auch der Personen, die von der Meldung betroffenen sind oder in der Meldung genannt werden. Bei der Nutzung der Whistleblower-Hotline wird die Anrufnummer unterdrückt und nicht angezeigt.
Es kann allerdings im Rahmen der Bearbeitung der Meldung oder zur Durchführung einer Folgemaßnahme nach § 18 Hinweisgeberschutzgesetz erforderlich sein, Hinweise weiteren Mitarbeitern der HDT Hanseatic Data Trust GmbH oder der Gartenland Holding GmbH (z. B. Vorgesetzten oder Personalabteilung) zugänglich zu machen. Schließlich können Folgemaßnahmen (§ 18 HinSchG) mit internen Untersuchungen zumeist nur durchgeführt werden, wenn die Informationen weitergegeben werden.
In diesen Fällen wird darauf geachtet, dass der Schutz der Anonymität und der Identität der betroffenen Personen eingehalten werden. Die Identität der von der Meldung betroffenen Personen darf deshalb ausschließlich den Personen bekannt werden, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen.
Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an ein Drittland ist nur dann möglich, wenn dies zur Aufklärung eines konkreten Vorwurfs bzw. Sachverhalts erforderlich ist, z. B. weil der konkrete Sachverhalt sich in einem Drittland zuträgt oder zugetragen hat. Die Weitergabe wird in diesen Fällen auf das erforderliche Maß begrenzt und nur innerhalb des Unternehmens erfolgen.
Für die Hinweisgeber, die selbst an dem betreffenden Verstoß beteiligt sind, sichern wir zu, dass wir bei einer frühzeitigen internen Meldung den Abschluss einer Kooperations- und Amnestievereinbarung prüfen werden.
- Welche externen Meldestellen gibt es?
Das Hinweisgeberschutzgesetz legt in § 7 fest, dass sich hinweisgebende Personen mit ihren Informationen über einen Verstoß zunächst an eine interne Meldestelle wenden. Wenn allerdings nach einem intern gemeldeten Verstoß diesem nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.
Die Möglichkeit einer externen Meldung soll hierdurch allerdings nicht beschränkt oder erschwert werden.
Zu den Meldestellen
- Weitere Informationen zum Datenschutz (Datenschutzerklärung)
Weitere Informationen dazu, wie die HDT Hanseatic Data Trust GmbH bei der internen Meldestelle von der Gartenland Holding GmbH mit personenbezogenen Daten umgeht, kann der Datenschutzerklärung entnommen werden.
Datenschutzerklärung